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27 May 2026

Europäischer Gerichtshof bestätigt Bestand nationaler Glücksspielverbote vor der Reform von 2021

Europäischer Gerichtshof Gebäude in Luxemburg mit Fokus auf Rechtsprechung zu Glücksspielthemen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom April 2026 entschieden dass Unionsrecht Deutschland nicht daran hindert bestimmte vor der Reform des Jahres 2021 bestehende Verbote für Online-Glücksspiele aufrechtzuerhalten wobei es sich um virtuelle Automatenspiele sowie um Wetten auf Lotterieziehungen handelt und zugleich zivilrechtliche Folgen wie die Nichtigkeit von Verträgen sowie Rückforderungsansprüche für verlorene Einsätze gegenüber Betreibern aus anderen Mitgliedstaaten wie Malta bestätigt wurden wobei der Fall auf einer Klage eines deutschen Spielers beruht dessen Ansprüche später abgetreten wurden und die Verluste zwischen Juni 2019 und Juli 2021 entstanden sind.

Die Entscheidung bezieht sich auf den Fall C-440/23 und stützt sich auf die Pressemitteilung Nr. 53/26 des Gerichtshofs die unter PRESS RELEASE No 53/26 – Judgment of the Court in Case C-440/23 verfügbar ist während die Richter feststellten dass die nationalen Beschränkungen mit dem Unionsrecht vereinbar bleiben und daher weiterhin Anwendung finden können.

Hintergründe des Verfahrens und zeitlicher Kontext

Das Verfahren entstand aus Ansprüchen die ein deutscher Spieler gegenüber einem maltesisch lizenzierten Anbieter geltend machte und die später auf Dritte übertragen wurden wobei die Verluste in einem Zeitraum lagen der vor dem Inkrafttreten des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrags von 2021 lag und in dem die betreffenden Spielformen in Deutschland noch untersagt waren während die Richter in Luxemburg prüften ob europäische Grundfreiheiten wie die Dienstleistungsfreiheit den deutschen Verbotsregelungen entgegenstehen.

Die Richter kamen zu dem Ergebnis dass die deutschen Vorschriften gerechtfertigt sind um Ziele des Allgemeininteresses wie den Spielerschutz und die Kriminalitätsbekämpfung zu verfolgen und dass solche Maßnahmen auch dann aufrechterhalten werden dürfen wenn sie vor 2021 erlassen wurden und sich auf bestimmte Online-Formate beschränken während zivilrechtliche Konsequenzen wie die Unwirksamkeit von Spielverträgen und damit verbundene Rückerstattungsansprüche ebenfalls als mit dem Unionsrecht vereinbar eingestuft wurden.

Auswirkungen auf Verträge und Rückforderungsansprüche

Das Urteil stellt klar dass Verträge über die untersagten Spiele nach deutschem Zivilrecht nichtig sein können und dass Spieler oder deren Rechtsnachfolger Einsätze von Betreibern mit Sitz in anderen EU-Staaten zurückfordern können wobei dies insbesondere für maltesische Lizenzinhaber gilt die ihre Dienste deutschen Nutzern angeboten haben und die Richter betonten dass solche zivilrechtlichen Folgen nicht gegen die Grundfreiheiten des Binnenmarkts verstoßen.

In der Praxis bedeutet dies dass Gerichte in Deutschland weiterhin Klagen auf Rückzahlung verlorener Beträge zulassen können und dass Betreiber aus anderen Mitgliedstaaten mit entsprechenden Forderungen konfrontiert werden können während der Zeitraum von Juni 2019 bis Juli 2021 als maßgeblich für die betroffenen Transaktionen gilt und die Entscheidung somit auf laufende sowie künftige Verfahren Einfluss nehmen wird.

Symbolische Darstellung eines Online-Glücksspiels mit Fokus auf rechtliche Rahmenbedingungen in der EU

Reaktionen und regulatorischer Rahmen bis Mai 2026

Beobachter in der deutschen Glücksspielbranche verfolgen die Umsetzung der Entscheidung aufmerksam während im Mai 2026 die Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags weiter voranschreitet und die Behörden Daten sowie Statistiken zu den Auswirkungen der bestehenden Verbote sammeln wobei das Urteil als Bestätigung der bisherigen nationalen Linie gesehen wird und keine unmittelbaren Änderungen an den Verboten für virtuelle Automaten und Lotteriewetten erforderlich macht.

Die Generalanwältin hatte zuvor Schlussanträge vorgelegt in denen sie die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit dem Unionsrecht befürwortete und die Richter folgten dieser Linie indem sie betonten dass Mitgliedstaaten Spielsuchtprävention und Verbraucherschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses geltend machen dürfen während grenzüberschreitende Anbieter sich an die jeweiligen nationalen Verbote halten müssen.

Bedeutung für grenzüberschreitende Anbieter

Für Betreiber mit Lizenzen aus Malta oder anderen Mitgliedstaaten ergibt sich aus dem Urteil dass sie mit zivilrechtlichen Klagen deutscher Spieler oder deren Zessionare rechnen müssen und dass Verträge über verbotene Spiele unwirksam bleiben können wobei dies nicht nur für den genannten Zeitraum sondern auch für vergleichbare Konstellationen gilt und die Richter ausdrücklich festhielten dass das Unionsrecht keine Harmonisierung der Glücksspielmärkte erzwingt die nationale Verbote außer Kraft setzen würde.

Die Entscheidung unterstreicht zugleich dass Straf- und Verwaltungsrechtliche Sanktionen sowie zivilrechtliche Mechanismen nebeneinander bestehen können und dass die deutschen Behörden und Gerichte ihre bisherige Praxis fortsetzen dürfen während im Mai 2026 weitere Berichte zur Evaluierung des bestehenden Regelwerks erwartet werden.

Schlussfolgerung

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-440/23 schafft damit eine klare Rechtsgrundlage für die Fortführung deutscher Verbote bestimmter Online-Glücksspiele und ermöglicht zivilrechtliche Rückforderungen gegenüber ausländischen Anbietern wobei die Pressemitteilung Nr. 53/26 weitere Details enthält und die Entscheidung in den laufenden regulatorischen Prozess bis 2026 eingebettet ist während Betreiber und Spieler gleichermaßen die Konsequenzen für bestehende und künftige Vertragsverhältnisse berücksichtigen müssen.